Definition: Vandalismusschäden entstehen durch mutwillige Zerstörung oder Beschädigung durch Dritte.
Hintergrund: Dazu gehören eingeschlagene Fenster, Graffiti oder beschädigte Türen. Bei unbewohnten oder leerstehenden Fachwerkhäusern sind solche Schäden häufiger.
Relevanz für Versicherung: Vandalismus ist nicht automatisch in der Gebäudeversicherung enthalten. Ein entsprechender Zusatzbaustein ist erforderlich, um Schutz zu gewährleisten.
Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz von Fachwerkhäusern oder Gebäuden mit Holzbauweise? Unsere Spezialisten beraten Sie persönlich und individuell.







