Definition: Photovoltaik im Denkmal beschreibt die Nutzung von Solarmodulen auf denkmalgeschützten Gebäuden.
Hintergrund: Der Einsatz ist oft genehmigungspflichtig, da er das äußere Erscheinungsbild verändert. Es gibt Lösungen mit integrierten Modulen oder auf Nebengebäuden.
Relevanz für Versicherung: Photovoltaikanlagen müssen in die Gebäudeversicherung eingeschlossen werden. Bei denkmalgeschützten Fachwerkhäusern ist die Absprache mit der Denkmalschutzbehörde Pflicht.
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