Definition: Die Denkmalschutzbehörde ist die zuständige Behörde für alle Fragen rund um den Erhalt und die Nutzung von Kulturdenkmälern.
Hintergrund: Sie genehmigt Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden, führt Beratungen durch und kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben.
Relevanz für Versicherung: Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde ist bei Schäden wichtig, da sie den Umfang der Wiederherstellung mitbestimmt. Versicherer erwarten, dass Eigentümer Auflagen der Behörde beachten.
Sie haben Fragen zum Versicherungsschutz von Fachwerkhäusern oder Gebäuden mit Holzbauweise? Unsere Spezialisten beraten Sie persönlich und individuell.







