Definition: Die Denkmalschutz Eintragung ist der Verwaltungsakt, durch den ein Gebäude offiziell unter Denkmalschutz gestellt wird.
Hintergrund: Nach der Eintragung gelten spezielle Auflagen für Sanierung, Umbau und Nutzung. Eigentümer müssen diese Auflagen beachten.
Relevanz für Versicherung: Die Eintragung erhöht in der Regel den Versicherungsbedarf, da Wiederherstellungen aufwändiger sind. Versicherer berücksichtigen dies bei der Kalkulation der Prämien.
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