Definition: Der Abstellraum unter dem Dach bezeichnet einen nicht ausgebauten Teil des Dachgeschosses, der als Lagerfläche genutzt wird.
Hintergrund: In Fachwerkhäusern findet man oft Dachräume, die nicht bewohnbar sind, aber als Abstellfläche dienen. Diese Bereiche sind in der Regel nicht beheizt und können anfällig für Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen oder Schädlingsbefall sein.
Relevanz für Versicherung: Schäden in nicht ausgebauten Dachräumen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst, solange es sich um versicherte Gefahren (z. B. Sturm, Hagel, Leitungswasser) handelt. Für gelagerte Gegenstände greift allerdings meist nur die Hausratversicherung – nicht die Gebäudeversicherung.
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